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Das kleine Fotostudio im Herzen von Willich

Referenzen

 

  • Alimex GmbH

  • Asv Willich

  • Bestattungshaus Beenen

  • Cofid

  • Debcon Plus

  • Der Betondesigner - Jörg Schulze-Roloff

  • Deutsches Haus - Kaarst

  • DEVK Marco Rütten

  • Die Tonköpfe

  • DJM Medienagentur

  • Eirmbter Friseure

  • Frauenpower

  • Halle 22

  • Joey Hausmann Immobilien

  • KiSo Hairlounge

  • Logopädie Lyanne Dings

  • PA Dogs

  • Praxis Dr. Scholich & Dr. Ruland

  • Reisebüro Krüger

  • Schlossfestspiele Neersen

  • Sievers und Linke

  • Susanne Reimer Cosmetic

  • Stadt Willich

  • Valdor Design

  • Volksbank Krefeld

  • Westnetz

  • Working Moms E.V.

  • und viele mehr...

 

 

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Das kleine Fotostudio im Herzen von Willich

Ich bin Chris, der kreative, manchmal etwas schräge, aber immer ehrliche Kopf hinter dem kleinen Atelier....

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Das kleine Fotostudio im Herzen von Willich

Über Mich

"Bilder von Dir, überdauern, bis in alle Zeit..."

 

 

Mit dieser Zeile aus einem Lied meines Lieblingssängers möchte ich Euch ein wenig über mich erzählen.

 

Ich bin Christiane, genannt auch Chris,

arbeite seit mehr als 30 Jahren im Bereich der Fotografie, zuletzt mehr als 14 Jahre in einem Fotostudio hier im Ort, dessen Schliessung mich dazu veranlasst hat

"mein eigenes Ding" zu machen.

 

Denn ich lebe nach dem Motto

"do what you love, love what you do"

Und Fotografie ist das was ich lebe und liebe.

 

Dem Moment ein Gesicht geben,

ihn festhalten, im besten Fall für immer.

 

Emotionen einfangen, Erinnerungen und Gefühle die man, beim Anschauen der Bilder, wieder und wieder hervorholen kann.

 

Jedes Lebewesen, gleich welchen Alters, hat etwas besonderes und einzigartiges das es verdient entsprechend gewürdigt zu werden.

Augenblicke sind nicht wiederholbar und alles ist oft schneller vergänglich als es uns lieb und bewusst ist.

 

Lasst uns zusammen unvergessliches schaffen, ich bin an Eurer Seite wenn Ihr es wollt.

Ganz gleich ob bei mir in meinem kleinen Atelier, bei Euch zuhause,

in der Natur, im Office oder Eurer Firma.

 

Du hast eine Bildidee? Erzähl mir davon, wir setzen sie, sofern möglich, zusammen um.

 

Ich freu mich auf Dich.

Rheinische Post 18.März 2022

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Ein paar Impressionen....

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Aktuelle Studioöffnungszeiten

23.01.2023 - 29.01.2023

 

Montag                  09.30 Uhr - 14.00 Uhr - später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Dienstag                 09.00 Uhr - 14.00 Uhr - später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Mittwoch                09.00 Uhr - 12.30 Uhr und

                           14.00 Uhr - 16.30 Uhr

 

Donnerstag             09.00 Uhr - 13.00 Uhr - später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Freitag                   09.00 Uhr - 14.00 Uhr - später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Samstag                 Nur nach Terminvereinbarung/ Siehe Kontakt

 

 

30.01.2023 - 05.02.2023

 

Montag                  09.00 Uhr - 14.00 Uhr - später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Dienstag                 09.00 Uhr - 11.00 Uhr - später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Mittwoch                10.00 Uhr - 12.30 Uhr und

                           14.00 Uhr - 16.30 Uhr

            

                           

Donnerstag             09.00 Uhr - 14.00 Uhr -später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Freitag                   09.00 Uhr - 14.00 Uhr -später nach Absprache/Terminvereinbarung

 

Samstag                 Nur nach Absprache/Terminvereinbarung

Selbstverständlich bin ich, auch ausserhalb dieser Kernzeiten, für Euch da.

Ruft einfach an oder schreibt eine Mail, dann finden wir einen passenden Termin.

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Kontakt

Mein kleines Atelier

 

Christiane Reuter

 

Martin-Rieffert-Str. 11

 

D- 47877 Willich

 

Tel. 02154/8992022

 

0179/1407094

 

oder 0176/85007373

 

info@meinkleinesatelier.de

 

facebook Mein kleines Atelier

und

instagram meinkleinesatelier.de

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Mein kleines Atelier

Martin-Rieffert-Str. 11

D- 47877 Willich

 

Inhaber:

Christiane Reuter

 

Kontakt:

Telefon:+49 (0)2154/8992022

E-Mail:info@meinkleinesatelier.de

 

Registereintrag:

Eintragung in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Düsseldorf

Betriebsnummer: 1862371

Umsatzsteuer-ID: DE 350 796 947

gemäß §27 UStG

Design: Christiane Reuter

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Quellverweis: eRecht24

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Quellen: eRecht24, Datenschutzerklärung Google Analytics

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotografen Handwerks (Stand 2021) 

I. Allgemeines 

1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht. 

3. Werke sind vom Fotografen hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftragsgeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an den Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital; 

b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Arbeitgebers bestimmt sind, auf Diskette, CD- ROM oder anderen Datenträgern; 

c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.

9. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich oder schriftlich vereinbart wurde. 

10. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen als Hauptmotiv zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.  Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Bei Buchung des Fotografen für Veranstaltungen haftet der Auftraggeber für den Datenschutz laut DSGVO und hat die Besucher/Teilnehmer über die Nutzung der Lichtbilder/Dateien zu informieren.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung 

1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und an- deren Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an den Fotografen zurückzugeben. 

2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsmäßiger Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

6.Gutscheine: Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum auf die Erbringung der gezahlten Leistung zum Zeitpunkt der Ausstellung. Die Wertgültigkeit eines Gutscheins beträgt 12 Monate, eventuelle Anpassung der Kosten mit dadurch notwendiger Nachzahlung gilt als vereinbart bei Gutscheinkauf.

IV. Haftung 

1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von 

Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. der zu fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5% der vereinbarten Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertrags- pflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

3. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des

Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt. 

V. Nebenpflichten 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Auf- nahmen ab, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über. 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz 

1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen. 

3. a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. 

b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall. 

c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 25% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.

d) Dem Fotografen bleibt zu a) - c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) - c) der Nachweis eines geringen tatsächlichen Schadens vorbehalten. 

VII. Datenschutz 

Die vom Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

VIII. Schlussbestimmungen 

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. 

IX. Sonstiges 

Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen. 

 

 

© 2022 meinkleinesatelier.de

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Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Mein kleines Atelier

Inh. Christiane Reuter

 

Eingetragen in der Handwerksrolle der HWK Düsseldorf

Betriebsnummer: 1862371

 

Design der Webseite: Christiane Reuter


Christiane Reuter
Mein kleines Atelier
Fotostudio/Fotograf
Martin-Rieffert-Str. 11 (Gebäude links)
D-47877 Willich


Kontakt
Telefon: +49 (0) 2154/8992022
E-Mail: info@meinkleinesatelier.de


Steuer Nummer:

DE 350 796 947


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
 


EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 


Quelle:
eRecht24